Leichte Zugänglichkeit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die von der OVB Vermögensberatung AG veröffentlichte Webseite www.ovb.de

Die OVB Vermögensberatung AG ist bemüht, die Website im Einklang mit den nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, insbesondere der »Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen«, barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der »Web Content Accessibility Guidelines 2.2« (WCAG) weitestgehend vereinbar. Die Einzelheiten der Barrierefreiheitsanforderungen sind in der auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BFSG erlassenen »Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)« vom 15. Juni 2022 geregelt. Grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen werden erfüllt. Es bestehen jedoch noch einzelne Ausnahmen und Einschränkungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen bislang nur teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit dem BFSG

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Abs. 2 BFSG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1: 

Videoplayer – Prüfschritt 1.2.5 (WCAG): Audiodeskription 

Nicht bei allen aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien ist eine Audiodeskription zur Verfügung gestellt, da nicht immer vtt-Dateien zur Verfügung stehen. Somit sind nicht immer Untertitel vorhanden. In diesem Zusammenhang fehlen auch die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription, wenn nichts zum Aktivieren hinterlegt ist.

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2: 

Gesamte Webseite – Prüfschritt 1.4.5 (WCAG): Textabbildung 

Auf unserer Webseite werden zur Vermittlung von Informationen Bild-Elemente verwendet die Text enthalten.  Für manche dieser visuellen Darstellungen, gibt es keine ausreichend beschreibenden ALT-Texte oder sie werden nicht beschreibend untertitelt. 

Barrierefreie Alternative: Wir arbeiten daran, diese Inhalte sukzessive barrierefrei zu gestalten. Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 3: 

Gesamte Webseite – Prüfschritt 2.4.6 (WCAG): Überschriften und Beschriftungen [Labels]

Einige Überschriften oder Labels beschreiben kein Thema oder keinen Zweck. 

Barrierefreie Alternative: Wir arbeiten daran, diese Inhalte sukzessive barrierefrei zu gestalten. Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 4: 

Gesamte Webseite – Prüfschritt 3.1.2 (WCAG): Sprache von Teilen 

Einige Seiten verwenden spezielle Wörter in anderen Sprachen. Die Sprache der betroffenen Passagen ist nicht spezifiziert und es werden keine Sprachattribute genutzt. 

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 5: 

Gesamte Webseite – Prüfschritt 3.2.4 (WCAG): Konsistente Erkennung 

Es gibt keine konsistente Nutzung von Labels, Beschriftungen und Alt-Texten von Elementen. In Teilen wird eine wiederkehrende Funktion, wie zum Beispiel das Öffnen der Beratersuche, unterschiedlich dargestellt. 

Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des des § 3 Abs. 2 BFSG erlassenen „Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)“ vom 15. Juni 2022 fallen.

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.06.2025 erstellt und am 06.06.2025 zuletzt überprüft und aktualisiert. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie bestehende Barrieren mitteilen und / oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, wenden Sie sich bitte an:

OVB Vermögensberatung AG
Heumarkt 1
50667 Köln
marketing@ovb.de
+49 221 2015-0

Schlichtungsverfahren

Sollte auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie können die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse erreichen: 

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de