Mit doppelter Förderung zu Deiner Wunschrente.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten, ist es ratsam, staatliche Unterstützung für deine Rente in Anspruch zu nehmen.

Selbst als Arbeitnehmer, einschließlich Teilzeitkräfte und Minijobber, hast du Anspruch auf die großzügigen staatlichen Förderungen der "Betriebsrente". Wenn du bisher noch nicht davon profitierst, solltest du jetzt mit deiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beginnen.

Je früher du anfängst, desto höher wird deine zusätzliche Rente später ausfallen. Egal ob du einen neuen Job beginnst, in Elternzeit gehst oder flexible Einzahlungen wünschst – die bAV ist auf deine Bedürfnisse zugeschnitten.

Deine Betriebsrente wird nun noch attraktiver.

Seit dem 01.01.2022 erhältst Du für Deine Direktversicherung zur Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von 15 %*!

*Sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungbeiträge einspart.

Das macht die private Vorsorge auch für Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen interessant.

Der Gesetzgeber hat einen Freibetrag für vom Arbeitnehmer selbst finanzierte Versorgungsleistungen festgelegt. Diese werden künftig nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet.  Der Freibetrag beträgt in 2023 maximal 251 €.

Schließe potenzielle Lücken in deinen Beiträgen mit steuerlicher Förderung.

Falls dein Arbeitsverhältnis aufgrund von Elternzeit, Sabbatical usw. geruht hat, hast du die Möglichkeit, für diese beitragsfreien Kalenderjahre eine steuerfreie Nachzahlung in deine Betriebsrente einzubringen.

So reduzierst Du Steuern auf eine Abfindung und optimierst Deine Altersversorgung.

Bei vorzeitiger Beendigung deines Arbeitsverhältnisses kannst du Abfindungszahlungen im Rahmen gesetzlicher Grenzen unkompliziert steuerfrei in deine Betriebsrente investieren.

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