Mit doppelter Förderung zu Deiner Traumrente

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Damit dein gewohnter Lebensstandard auch im Ruhestand erhalten bleibt, ist es oft erforderlich, die gesetzliche Rente aufzustocken. Nutze daher die Möglichkeit, deine Rente durch staatliche Unterstützung zu verbessern.

Als Arbeitnehmer, selbst in Teilzeit oder als Minijobber, hast du Anspruch auf die großzügigen staatlichen Förderungen der "Betriebsrente". Falls du bisher noch keinen Gebrauch davon gemacht hast, solltest du jetzt mit deiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV) beginnen.

Je früher du damit startest, desto höher wird später deine zusätzliche Rente ausfallen. Egal, ob du einen neuen Job annimmst, dich in Elternzeit begibst oder flexibel einzahlen möchtest – die bAV ist für dich geeignet.

  • Schließe größere Versorgungslücken mit steuerlicher Förderung: Seit 2018 kannst Du statt 4 % nun Beiträge in Höhe von max. 8 % der Renten-BBG steuerfrei in Deine Betriebsrente investieren.
  • Deine Betriebsrente lohnt sich jetzt noch mehr: Seit dem 01.01.2022 erhältst Du für Deine Direktversicherung zur Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss von 15 %!
  • Damit lohnt sich Eigenvorsorge auch für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen: Der Gesetzgeber hat einen Freibetrag für Versorgungsleistungen eingeräumt, die der Arbeitnehmer selbst finanziert hat. Diese werden künftig nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet. In 2018 beträgt der Freibetrag 208 Euro.
  • Schließe so mögliche Beitragslücken mit steuerlicher Förderung: Wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Elternzeit, eines Sabbaticals etc. ruhte, kannst Du als Arbeitnehmer seit 2018 für diese entgeltfreien Kalenderjahre eine steuerfreie Nachzahlung zu Gunsten Deiner Betriebsrente vornehmen.
  • So reduzierst Du Steuern auf eine Abfindung und Optimierst Deine Altersversorgung: Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses kannst Du Abfindungszahlungen im Rahmen gesetzlicher Grenzen unkompliziert steuerfrei in Deine Betriebsrente investieren.

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