Funktionsweise der Basisrente
Der Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Es kommen feste monatliche Beträge oder eine Einmalzahlung am Jahresende in Betracht. Die Beiträge zur Basisrente können steuerlich abgesetzt werden. Werden zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können diese zusammen mit den Beiträgen zur Basisrente (bei einem Höchstbetrag von 14.000 Euro für Alleinstehende und bei 28.000 Euro für Ehepaare) mit 70% Prozent abgesetzt werden.
Bis zum Jahr 2024 steigt der Prozentsatz der Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten. Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Basisrente dann voll (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und bei 40.000 Euro für Ehepaare) absetzen. Die Rentenzahlungen aus der Basisrente beginnen, wenn das 65. Lebensjahr erreicht ist. Bei entsprechend geringeren Leistungen kann der Bezug auch schon mit 60 Jahren beginnen.
Besonderheit: Die Basisrente bleibt von Hartz IV unangetastet!
Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II zu erwirken, müssen Langzeitarbeitslose bestehendes Vermögen auflösen. Die Basisrente bleibt hiervon im Gegensatz zu Bankguthaben und Aktiendepots unangetastet, was sie somit zum Schließen der Versorgungslücke auf jeden Fall empfehlenswert macht.
Für Selbstständige ist die Basisrente zudem momentan die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.