Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige profitieren von den interessanten Möglichkeiten der Basisrente. Durch ihre hohe steuerliche Förderung ist sie besonders für Unternehmer und Freiberufler attraktiv, um die Versorgungslücke zu schließen.
Jeder Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Zur Wahl stehen feste monatliche Beträge und/oder Einmalzahlungen am Jahresende. Alle Beiträge zur Basisrente können steuerlich geltend gemacht werden. Werden zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können diese zusammen mit den Beiträgen zur Basisrente (bei einem Höchstbetrag von 14.000 Euro für Alleinstehende und bei 28.000 Euro für Ehepaare) mit 70% Prozent steuerlich in Abzug gebracht werden.
Bis zum Jahr 2024 steigt der Prozentsatz der steuerlichen Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten. Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Basisrente dann zu 100% (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und bei 40.000 Euro für Ehepaare) in Abzug bringen.