Sonntag, 19. Mai 2013
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Basisrente
  
Ihre Vorteile mit OVB
  • Flexible Einzahlungen, auch Extra-Zahlungen möglich
  • Jährliche Steuervorteile bis zu 20.000 Euro pro Person
  • Erste Rentenzahlung schon nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Vertragsabschluss vor 1.1.2012)
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Gelassen in die Zukunft

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige profitieren von den interessanten Möglichkeiten der Basisrente. Durch ihre hohe steuerliche Förderung ist sie besonders für Unternehmer und Freiberufler attraktiv, um die Versorgungslücke zu schließen.

Jeder Sparer kann so flexibel einzahlen, wie es ihm seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Zur Wahl stehen feste monatliche Beträge und/oder Einmalzahlungen am Jahresende. Alle Beiträge zur Basisrente können steuerlich geltend gemacht werden. Werden zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können diese zusammen mit den Beiträgen zur Basisrente (bei einem Höchstbetrag von 14.000 Euro für Alleinstehende und bei 28.000 Euro für Ehepaare) mit 70% Prozent steuerlich in Abzug gebracht werden.

Bis zum Jahr 2024 steigt der Prozentsatz der steuerlichen Absetzbarkeit jährlich in Zwei-Prozent-Schritten. Ab 2025 können Sie die Beiträge zur Basisrente dann zu 100% (bei einer Obergrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und bei 40.000 Euro für Ehepaare) in Abzug bringen.

  
Vorteile auf einen Blick
Vorteile auf einen Blick
  • Hohe Staatliche Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug).
  • Angespartes Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
  • Keine Abgeltungsteuer auf Zinsen des angesparten Kapitals während der Ansparphase.
  • Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.
  • Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuerlich abgesetzt werden, wenn ihr Anteil am Beitrag 50 % nicht übersteigt.
  • Hohe Flexibilität: Ein Selbstständiger kann mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.
  • Früher Rentenbeginn: nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012.
  • Für Selbstständige ist die Basisrente zurzeit die einzige staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.
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