Sonntag, 14. März 2010
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Je nach Ihren individuellen Wünschen und Zielen erstellen wir Ihnen ein überzeugendes Angebot aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Sie bestimmen das Ziel und wir helfen Ihnen, mit unserer Erfahrung und Kompetenz den richtigen Weg zu finden.

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Die Versorgungslücke – ein Schreckgespenst, dem wir gemeinsam den Garaus machen
Seit ein paar Jahren wissen wir, dass die gesetzliche Rente für den wohlverdienten Ruhestand wahrscheinlich nicht ausreicht. Schlimm genug, denn Monat für Monat zahlen wir einen sehr hohen Betrag ein. Um den Lebensstandard von heute zu halten, ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie die Lücke zwischen gesetzlichem Rentenanspruch und dem dann tatsächlichen Lebensanspruch gefüllt werden kann.

Die durchschnittlichen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung betragen laut Alterssicherungsbericht 2008 aktuell:
  • in den alten Bundesländern 824 Euro brutto
  • in den neuen Bundesländern 938 Euro brutto

Wie die Möglichkeiten einer privaten Vorsorge für den Einzelnen persönlich aussehen, lässt sich individuell berechnen. Fragen Sie Ihren OVB Finanzberater! Er erstellt Ihnen Ihr individuelles Vorsorgekonzept!
  
Ein Beispiel, das jeden betreffen könnte:

Martin Bauer ist 35 Jahre alt, er ist Angestellter in einer Holzverarbeitungsfirma. Sein Gehalt beträgt heute 3.500 Euro brutto.
Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern (fünf und acht Jahre alt).

Nach seiner dreijährigen Berufsausbildung als Schreiner, die er mit 21 Jahren abgeschlossen hatte, begann er direkt als Gehilfe seine Tätigkeit mit einem damaligen Anfangsgehalt in den ersten Monaten von 500 DM. Seitdem steigt sein Einkommen stetig. Er zahlt regelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

So sieht seine persönliche Situation im Rentenalter von 67 Jahren aus:

Berchnungsbeispiel zur Versorgungslücke

Nettoeinkommen:  Steuerklasse III, Sozialversicherungsabgaben (Standard) berücksichtigt sowie Lohn- und Kirchensteuer und Soli-Zuschlag.
Altersrente: Die geschätzten Rentenansprüche dienen nur als Orientierungswerte, eine verbindliche Berechnung obliegt dem zuständigen Rentenversicherungsträger.

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Lassen Sie sich Ihre persönliche Finanzsituation von Ihrem OVB Finanzberater ausrechnen!

Damit die Berechnung so genau wie möglich erstellt werden kann, ist es wichtig, alle Daten so detailliert wie möglich anzugeben. Nur dann können wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um diese Versorgungslücke zu schließen.

  
Mietfrei Wohnen ... Mietfrei Wohnen ...

... der Staat baut mit!

Die eigenen vier Wände sind nicht nur ein Traum vieler Menschen, Wohnungseigentum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Deshalb wurde die Riester-Förderung auf die Finanzierung der eigenen Immobilie ausgeweitet.

Mit Wohn-Riester lassen sich beträchtliche Summen im Vergleich zu einer herkömmlichen Finanzierung einsparen.

Wohn-Riester

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Steuervorteile Steuervorteile

Im Jahr 2009 können Sie 68% (max. 13.600 Euro für Allein-stehende und 27.200 Euro für Verheiratete) Ihrer Beiträge zu einer Basisrente steuerlich geltend machen.

Diese Grenze steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2025, in dem Ihre Beiträge komplett steuerfrei sind (max. 20.000 Euro für Allein-stehende und 40.000 Euro für Verheiratete).

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