Samstag, 4. Februar 2012
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Jetzt Lücken schließen und Renditen steigern

Eines ist sicher: Die gesetzliche Rente reicht für den Ruhestand nicht aus.

Denn wer freut sich schon auf seinen Ruhestand, wenn die gesetzliche Rentenzahlung 824 Euro beträgt? (durchschnittliche Rentenleistung lt. Alterssicherungsbericht 2008)

Um den Lebensstandard von heute zu halten, muss die Lücke zwischen gesetzlichem Rentenanspruch und dem tatsächlichen Lebensanspruch gefüllt werden.

  
Beispiel
Martin Bauer ist 35 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern, 5 und 8 Jahre alt. Als Angestellter in einer Holzverarbeitungsfirma verdient er heute 2.000 Euro brutto.

 

Mit 21 Jahren schloss er seine dreijährige Berufsausbildung als Schreiner ab und wurde als Gehilfe im gleichen Betrieb übernommen - mit einem Anfangsgehalt von umgerechnet 1.100 Euro. Seitdem steigt sein Einkommen stetig. Er zahlt regelmäßige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

So sieht seine persönliche Situation im Rentenalter von 67 Jahren aus:

 

Berchnungsbeispiel zur Versorgungslücke

 

 

 

 

 

 

 

 

Nettoeinkommen: Steuerklasse III, Sozialversicherungsabgaben (Standard) berücksichtigt sowie Lohn- und Kirchensteuer und Soli-Zuschlag.

Altersrente: Die geschätzten Rentenansprüche dienen nur als Orientierungswerte, eine verbindliche Berechnung obliegt dem zuständigen Rentenversicherungsträger.

 

Wissen Sie, wie Ihre finanzielle Situation im Rentenalter aussieht?

Fragen Sie Ihren OVB Finanzberater! Er wertet Ihre Zahlen aus und erstellt Ihnen darüber hinaus ein individuelles passgenaues Vorsorgekonzept.


 

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Mietfrei Wohnen ... Mietfrei Wohnen ...

... der Staat baut mit!

Die eigenen vier Wände sind nicht nur ein Traum vieler Menschen, Wohnungseigentum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil der eigenen Altersvorsorge. Deshalb wurde die Riester-Förderung auf die Finanzierung der eigenen Immobilie ausgeweitet.

Mit Wohn-Riester lassen sich beträchtliche Summen im Vergleich zu einer herkömmlichen Finanzierung einsparen.

Wohn-Riester

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Steuervorteile Steuervorteile

Im Jahr 2011 können Sie 72% (max. 14.400 Euro für Allein-stehende und 28.800 Euro für Verheiratete) Ihrer Beiträge zu einer Basisrente steuerlich geltend machen.

Diese Grenze steigt jedes Jahr bis zum Jahr 2020 um 2% an. Danach verringert sich die Geschwindigkeit und der steuerpflichtige Anteil erhöht sich lediglich noch um 1% pro Jahr. Im Jahre 2040 sind dann die vollen 100% erreicht.

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