Die bAV wird derzeit durch fünf Formen oder Durchführungswege charakterisiert.
Die Durchführungswege sind kombinierbar und zeichnen sich im Wesentlichen durch ihre unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltung, der sozial- und steuerrechtlichen Behandlung und durch Anlagevorschriften aus.
Pensionskassen/-fonds und Direktversicherungen bieten Arbeitnehmern, auch bei Entgeltumwandlung, das Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit der Beiträge und Förderung nach dem AVmG.