Samstag, 31. Juli 2010
Copyright © 2009 by OVB Vermögensberatung AG
Samstag, 31. Juli 2010

Metanavigation: Die wichtigsten Links auf der Seite der OVB Vermögensberatung AG:

Sie befinden sich hier: betriebliche Altersvorsorge » bAV-Plattform

Navigation: Alle Links zu unserem Informationsangebot ueber Versicherung, Altersvorsorge, Finanzierung, Rente, Riester und dem Unternehmen der OVB Vermoegensberatung AG

 

Contentbereich: Ab hier finden Sie alle Informationen über den Finanzdienstleister OVB Holding AG für Investoren und Presse.

bAV-Plattform
Begründung von Ansprüchen
Finanzierung
Versorgungszusage
Durchführungswege
Pensionszusage
Unterstützungskasse
Pensionsfonds
Direktversicherung
Pensionskasse
  
Gesetzestexte

In den folgenden Dokumenten finden Sie alle wichtigen Paragrafen und Gesetze zur bAV:

Icon PDF Einkommenssteuer- gesetz
Icon PDF Sozialgesetzbuch IV
PDF Icon Sozialversicherungs- entgeltverordnung
Icon PDF Betriebsrenten- gesetz
 | 
Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung hat eine lange Tradition in Deutschland. Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts richteten Unternehmen Versorgungseinrichtungen ein.

Das novellierte Betriebsrentengesetz in der Fassung vom 01.01.2002 enthält jedoch erstmals einen Anspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Die folgenden Seiten geben Ihnen einen Überblick über das Wissenswerte zur betrieblichen Altersversorgung.

  
bAV im System der sozialen Sicherheit

Der Aufbau der Altersversorgung von Arbeitnehmern erfolgt in drei Schichten. Die betriebliche Altersversorgung ist tragender Bestandteil der Schicht 2, der Zusatzversorgung.

Drei-Schichten-Modell

3. Schicht: Kapitalanlageprodukte
private ungeförderte Rente
2. Schicht: Zusatzversorgung
Betriebsrente, Riester-Rente
1. Schicht: Basisversorgung
gesetzliche Rente, Rürup-Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung. Die allgemeine Rentenversicherung deckt nach der Konzeption des „Drei-Säulen-Modells" ausschließlich die erste Säule der Alterssicherung ab, während die knappschaftliche Rentenversicherung die Doppelfunktion einer Regel und Zusatzsicherung hat. Die GRV soll durch eine vom Arbeitgeber angebotene Zusatzsicherung und die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ergänzt werden. Da das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig auf weniger als 50 % des Nettoeinkommens abgesenkt wird, steigt die Bedeutung der beiden darüber liegenden Schichten, insbesondere die Mittelschicht der Altersicherung.

Von wichtiger Bedeutung in diesem Zusammenhang sind das Altersvermögensgesetz (AVmG), das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

 | 
Betriebsrentengesetz

Das Betriebsrentengesetz enthält seit 2002 einen Anspruch der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung.

D.h. jeder Arbeitnehmer hat das Recht, die Umwandlung künftiger Entgeltansprüche in Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung vom Arbeitgeber zu verlangen.

Weitere Vorschriften des Betriebsrentengesetzes sind beispielsweise Unverfallbarkeitsregelungen, Übertragungsanspruch.

 | 

Fussbereich: Suchfeld, Loginlinks, Copyrighthinweis und Link zu den Datenschutzbestimmungen.

Copyright © 2009 by OVB Vermögensberatung AG