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Schützen Sie Ihr gutes Recht

Rechtsschutzversicherung„Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen”. Wie oft hat man sich schon mit Nachbarn, Mietern oder Vermietern, Handwerkern, Unfallgegnern u.a. gestritten - und die Lage dann doch auf sich beruhen lassen, weil man einfach die Anwalts- und Gerichtskosten scheute. Und das, obwohl die Chancen zu gewinnen recht gut standen.

Das Gleiche gilt für die vielen Kündigungsschutzklagen, die die Arbeitsgerichte beschäftigen. Droht der Chef mit der Kündigung, ist das bereits ein Fall für die Rechtsschutzversicherung, die dann die Anwaltskosten übernimmt.

Verzichten Sie nicht länger auf Ihr Recht!

Die Frage, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist, lässt sich gut abwägen. Schließlich geht es immer um die Frage: Wie wahrscheinlich ist ein Rechtsstreit in einem unserer Lebensbereiche?

Beispiel: Angenommen, Sie sind mit dem Wagen beruflich viel unterwegs. Aufgrund der hohen Kilometerleistung ist es wahrscheinlicher, in einen Unfall verwickelt zu werden, als wenn Sie nur zum Einkaufen ins Dorf fahren. In ersten Fall erscheint der Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Es gibt noch einige weitere Lebensbereiche, für die eine Rechtsschutzversicherung gute Dienste leistet.

Besprechen Sie Ihre persönliche Lebenssituation mit Ihrem OVB Finanzberater. Gemeinsam identifizieren Sie mögliche Risiken und passen den Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen an.

  
Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz ist individuell abzusichern. So gibt es einzelne Rechtsschutzbereiche (Bausteine), die alle wichtigen Rechtsgebiete für den Privatkunden abdecken: Straßenverkehr, Privatleben und Beruf.

  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat- und Berufsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs-, und Verkehrsrechtsschutz
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Die Leistungen

Versicherungsschutz besteht bis zur Deckungssumme, die im Versicherungsschein genannt ist. Die folgenden Vorschüsse und Kosten werden bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen:

  • Kosten für den eigenen Anwalt
  • Gerichtskosten
  • Vollstreckungskosten
  • Kosten der Gegenseite
  • Korrespondenzanwaltsgebühren
  • Kosten für Gutachen
  • Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden
  • Schiedsgerichtskosten
  • Reisekosten
  • Strafkaution als Darlehen
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OVB Tipp:

So viele wie nötig - so wenig wie möglich.

Ihr OVB Finanzberater hilft Ihnen, unnötige Kosten zu vermeiden. In einigen Teilbereichen kann es sein, dass abzudeckende Gefahren bereits durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Diese stellt den Versicherungsnehmer frei von Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Droht ein Prozess, übernimmt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung die Kosten. Insofern hat sie hier eine Rechtsschutzfunktion.

Bei Fällen, in denen es darum geht, selbst Ansprüche gegen Andere durchzusetzen, ist die Rechtsschutzversicherung notwendig.

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