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Mit Sicherheit gut unterwegs

Kfz-VersicherungSobald Sie motorisiert unterwegs sind, sei es auf vier oder zwei Rädern, ist eine Versicherung unumgänglich. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

So ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Sie da: Sie prüft, ob und inwieweit Sie die Schuldfrage betrifft, und sie ersetzt dementsprechend die Kosten für die Reparatur des Unfallgegners. Eingeschlossen sind außerdem auch Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer betreffen, sowie weitere Vermögensschäden. So wird z.B. Schadensersatz geleistet für Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Mietwagen oder eine lebenslange Rente. Diese Leistungen erhalten ebenfalls die Mitfahrer des Unfallgegners.

Gut zu wissen:
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche – sind diese überzogen oder unberechtigt, werden sie abgewehrt.

Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung sowie der Schutzbrief bilden für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs zusätzliche, sinnvolle Ergänzungen.

  
Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch:

  • Glasbruch
  • Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und Unterschlagung
  • Elementarschäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
  • Unfälle mit Haarwild
  • Marderbiss
  • Schäden durch Kurzschlüsse in der Verkabelung

Bei Abschluss der Teilkaskoversicherung können Sie entscheiden, ob und wie hoch Ihre Selbstbeteiligung bei einem Schaden sein soll. Für die meisten Fahrzeuge sind Summen zwischen „ohne Selbstbeteiligung” und 300 Euro Selbstbeteiligung wählbar. Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbetrag.

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Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko- zahlt zusätzlich zur Teilkaskoversicherung Schäden an Ihrem Fahrzeug durch:

  • Vandalismus
  • selbstverschuldete Unfälle
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug nach Unfallflucht
  • Unfälle im Ausland, wenn Schadensforderungen schwer durchsetzbar sind.

Wie bei der Teilkaskoversicherung können Sie auch bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung nach Ihren Wünschen vereinbaren. Die Selbstbeteiligung kann hier zwischen „ohne Selbstbeteiligung” und 1.000 Euro je Schadensfall liegen. Auch hier gilt, je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist Ihr Versicherungsbeitrag.

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Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?

Zur Berechnung der Beiträge werden diese Kriterien herangezogen:

  1. Schadensfreiheitsrabatt
    Je länger Sie unfallfrei fahren, desto günstiger werden die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung aufgrund Ihres „erfahrenen” Schadensfreiheitsrabatts. Die Teilkaskoprämie bleibt jedoch immer gleich.
  2. Typklasse
    Für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug werden die marktweit entstandenen Schäden durch einen unabhängigen Treuhänder registriert und das Fahrzeug entsprechend einer Typklasse zugeteilt. Derzeit gibt es in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht 16, in der Teilkasko 24 und in der Vollkasko 25 Typklassen. Vereinfacht bedeutet das: Ist bei einem Fahrzeug die Bilanz an Unfallschäden und Diebstählen (Gesamtschadensquote) gering, dann ist auch die Typklasse niedrig und der Beitrag günstiger als bei einem Fahrzeug mit höherer Typklasse. Diese Einteilung ist bei allen Versicherern gleich.
  3. Postleitzahl des Halters und Regionalklasse
    Die Beitragshöhe richtet sich auch nach dem Ort der Zulassung. Jedes Jahr wird für jeden Zulassungsbezirk ein „Schadensbedarfsindexwert” ermittelt, der die Häufigkeit und die Schadenshöhe der Unfälle misst. Generell gilt: je niedriger dieser Indexwert ist, desto günstiger ist der Beitrag. Die Regionalklassen können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Dies richtet sich danach, wie detailliert ein Versicherer die vom Treuhänder zur Verfügung gestellten Werte aufteilt. Ermittelt wird die Regionalklasse anhand der Postleitzahl des Wohnsitzes des Halters.
  4. Tarifgruppen
    Beamte, Arbeiter, Angestellte im öffentlichen Dienst, Landwirte und andere
  5. Technische Merkmale
    zum Beispiel die Nutzlast bei Lkws
  6. Selbstbeteiligung
    Je höher die Selbstbeteiligung, desto mehr können Sie sparen. Im Fall des Falles zahlen Sie zwar einen Teil des Schadens selbst, bis dahin haben Sie aber viele Euro an Beiträgen gespart. OVB Tipp: Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung von mindestens 500 Euro, um die Beiträge niedrig zu halten.
  7. Rabatte
    Sie können den Beitrag noch weiter senken, indem Ihre persönliche Lebenssituation und zusätzliche Rabatte, wie z.B. solche für Garagenfahrzeuge, berücksichtigt werden.
  
Mindestsummen

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sieht Mindestversicherungssummen vor:

Personen-
schäden:
7,5 Mio. €
Sach-
schäden:
1,0 Mio. €
Vermögens-
schäden
50.000 €

Wie so oft reichen die gesetzlichen Vorgaben nur für eine Grundsicherung. Bei schweren Unfällen kann dies zu wenig sein, und laut Gesetz haften Sie dann persönlich in unbegrenzter Höhe. Fragen Sie hierzu am besten Ihren OVB Finanzberater!

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Der Schutzbrief

Mit einer zusätzlichen Schutz-briefversicherung werden auch die Mitfahrenden geschützt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem auf das mitgeführte Gepäck, einen Anhänger sowie auf die Ladung des Gespanns.

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