Sobald Sie motorisiert unterwegs sind, sei es auf vier oder zwei Rädern, ist eine Versicherung unumgänglich. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.
So ist die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Sie da: Sie prüft, ob und inwieweit Sie die Schuldfrage betrifft, und sie ersetzt dementsprechend die Kosten für die Reparatur des Unfallgegners. Eingeschlossen sind außerdem auch Schäden, die andere Verkehrsteilnehmer betreffen, sowie weitere Vermögensschäden. So wird z.B. Schadensersatz geleistet für Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Mietwagen oder eine lebenslange Rente. Diese Leistungen erhalten ebenfalls die Mitfahrer des Unfallgegners.
Gut zu wissen:
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche – sind diese überzogen oder unberechtigt, werden sie abgewehrt.
Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung sowie der Schutzbrief bilden für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs zusätzliche, sinnvolle Ergänzungen.