51 Millionen Kraftfahrzeuge sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Sie verursachen pro Jahr 2,3 Millionen Unfälle im Straßenverkehr. Kein Wunder, dass hier der Gesetzgeber bei der Haftungslage ein Wörtchen mitredet. So ist die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, sobald Sie motorisiert unterwegs sind – egal ob auf vier oder zwei Rädern - ist diese Versicherung Pflicht.
Das tut die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Sie: Sie prüft die Schuldfrage und ersetzt die Reparatur-Kosten des Unfallgegners. Auch weitere Vermögensschäden sind eingeschlossen: Schadensersatz für Verdienstausfall und Mietwagen, Schmerzensgeld, eine lebenslange Rente. Auch Mitfahrer des Unfallgegners erhalten diese Leistungen.
Gut zu wissen: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hilft auch bei der Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche: sind sie überzogen oder unberechtigt, werden sie abgewehrt.
Die freiwillige Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sowie der Schutzbrief bilden für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs eine sinnvolle Ergänzung.